Waffenerwerbshinweise
Stand: November 2025 | Version: 1.0
Waffenerwerb leicht erklärt: Welche Unterlagen Sie für Waffen, Munition und Schalldämpfer bei A² Abenberg Arms benötigen. Hinweise zu Jagdschein, Waffenbesitzkarte, NWR-IDs und gesetzliche Pflichten beim Waffenkauf in Deutschland.
A² Abenberg Arms GmbH ist ein in Deutschland zugelassener Waffenhändler. Wir sind gesetzlich verpflichtet, den Erwerb von Waffen und Munition nur an berechtigte Personen zu ermöglichen und alle waffenrechtlichen Vorgaben sorgfältig einzuhalten.
Auf dieser Seite erklären wir Ihnen in verständlicher Form:
- welche gesetzlichen Grundlagen für den Waffenerwerb gelten
- welche Arten von Erwerbsberechtigungen es gibt
- welche Unterlagen wir für den Kauf von Waffen, Munition und wesentlichen Teilen benötigen
- wie das Nationale Waffenregister (NWR) mit P-ID, E-ID und W-ID funktioniert
- wie der Erwerb bei A² Abenberg Arms (online und vor Ort) abläuft
- welche Besonderheiten insbesondere für Sportschützen, Jäger und Sammler gelten
Diese Hinweise ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Maßgeblich sind immer das Waffengesetz (WaffG), die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV), die Vorgaben des Nationalen Waffenregisters (NWR) sowie die Auskünfte Ihrer zuständigen Waffenbehörde.
1. Zweck dieser Waffenerwerbshinweise
Die folgenden Informationen sollen Ihnen helfen,
- Ihre persönliche Erwerbsberechtigung richtig einzuordnen
- die benötigten Dokumente vollständig vorzubereiten
- Rückfragen und Verzögerungen beim Kauf zu vermeiden
- typische Fehler (fehlende NWR-IDs, abgelaufene Dokumente, falsche Adresse) zu vermeiden
Wir orientieren uns dabei an den gängigen Branchenstandards großer deutscher Waffenhändler und Behördeninformationen und ergänzen diese um praxisnahe Hinweise für den Online- und Stationärhandel.
2. Gesetzliche Grundlagen des Waffenerwerbs
2.1 Waffengesetz (WaffG)
Das Waffengesetz regelt Erlaubnispflicht, Erwerb, Besitz, Überlassung, Aufbewahrung und Führen von Schusswaffen und Munition. Für den Erwerb sind insbesondere wichtig:
- Erwerb erlaubnispflichtiger Schusswaffen nur mit gültiger waffenrechtlicher Erlaubnis (zum Beispiel Jagdschein, Waffenbesitzkarte, Munitionserwerbsschein)
- erlaubnisfreie Waffen (zum Beispiel bestimmte Luftdruckwaffen bis 7,5 Joule mit F-Kennzeichnung, bestimmte Vorderlader, Armbrüste) sind trotzdem altersgebunden (in der Regel ab 18 Jahren)
- strenge Dokumentations- und Meldepflichten für Waffenhändler, insbesondere elektronische Meldungen an das Nationale Waffenregister (NWR) innerhalb definierter Fristen
2.2 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
Die AWaffV konkretisiert Details zur Durchführung des Waffengesetzes, etwa:
- Anforderungen an sichere Aufbewahrung
- Einordnung bestimmter Waffenarten
- technische Spezifikationen und Kennzeichnungen
2.3 Nationales Waffenregister (NWR)
Das NWR ist ein zentrales Register, in dem waffenrechtliche Erlaubnisse und Waffen mit eindeutigen Identifikationsnummern geführt werden. Wichtige IDs sind:
- P-ID: Personen-ID – eindeutige Kennung der waffenrechtlich berechtigten Person
- E-ID: Erlaubnis-ID – Kennung einer bestimmten waffenrechtlichen Erlaubnis (zum Beispiel einer Waffenbesitzkarte)
- W-ID: Waffen-ID – Kennung einer konkreten Waffe
- T-ID: Teil-ID – Kennung eines wesentlichen Waffenteils
Diese IDs stehen in der Regel auf dem Stammdatenblatt Ihrer Waffenbehörde oder sind in neueren Waffenbesitzkarten eingetragen. Händler müssen Erwerb und Überlassung unter Angabe dieser IDs elektronisch melden.
3. Erwerbsberechtigungen im Überblick
Je nach Personengruppe und Art der Waffe kommen unterschiedliche Erlaubnisse in Betracht.
3.1 Jagdschein
Der gültige Jahres- oder Dreijahresjagdschein ist in Deutschland:
- Erwerbsberechtigung für jagdlich zugelassene Langwaffen und die dazugehörige Munition
- Grundlage für die Ausstellung einer grünen Waffenbesitzkarte (WBK)
Jungjäger können ihre erste Jagdlangwaffe in der Regel auf Jagdschein erwerben, müssen aber innerhalb der gesetzlichen Frist eine Waffenbesitzkarte beantragen und die Waffe eintragen lassen.
3.2 Grüne Waffenbesitzkarte (WBK)
Die grüne WBK wird typischerweise ausgestellt für:
- Jäger, Sportschützen, Waffensachverständige und andere Bedürfnisgruppen
- Kurzwaffen und bestimmte halbautomatische Langwaffen (mit Voreintrag)
- zusätzliche Waffen über das Grundkontingent der gelben WBK hinaus
Für viele Kurzwaffen und halbautomatische Langwaffen von Sportschützen ist ein vorheriger Voreintrag der Behörde in der grünen WBK erforderlich.
3.3 Gelbe Waffenbesitzkarte (Sportschützen-WBK)
Die gelbe WBK für Sportschützen erlaubt den Erwerb bestimmter Einzellader-Langwaffen, Repetierbüchsen und bestimmter Vorderlader- und Einzellader-Kurzwaffen.
Seit dem Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz gilt:
- Die gelbe WBK ist auf grundsätzlich maximal zehn Waffen begrenzt (Neuerwerb nur bis zur 10. Waffe ohne zusätzlichen Bedürfnisnachweis).
- Für darüber hinausgehende Waffen ist ein besonderes Bedürfnis nachzuweisen und regelmäßig ein Voreintrag in einer grünen WBK erforderlich.
3.4 Rote Waffenbesitzkarte
Die rote WBK richtet sich an:
- geprüfte Waffensachverständige
- anerkannte Waffensammler mit festgelegtem Sammelgebiet
Mit der roten WBK können Sammler und Sachverständige im Rahmen ihres Sammel- oder Gutachterzwecks Waffen erwerben.
3.5 Munitionserwerbsschein (MES)
Ein MES kann für bestimmte Munitionsarten erteilt werden, wenn kein Jagdschein oder keine passende WBK vorhanden ist. Er berechtigt zum Erwerb, nicht aber zum Besitz der zugehörigen Waffe.
3.6 Freie Waffen ab 18 Jahren
Ohne WBK, aber nur gegen Altersnachweis (in der Regel ab 18 Jahren), können unter anderem erworben werden:
- Luftdruck- und CO₂-Waffen bis zu 7,5 Joule mit F-im-Fünfeck-Kennzeichnung
- Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) – für das Führen außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums ist jedoch ein kleiner Waffenschein erforderlich
- bestimmte Vorderladerwaffen und Armbrüste, soweit sie vom Gesetz als erlaubnisfrei eingestuft sind
Detaillierte Hinweise zum Jugendschutz und zur Altersprüfung finden Sie auf unserer Seite
https://www.abenberg-arms.de/jugendschutz-altersnachweis
4. Welche Unterlagen wir konkret benötigen
Die folgenden Punkte beschreiben, welche Unterlagen A² Abenberg Arms in der Regel für den Erwerb bestimmter Produktgruppen benötigt. Im Einzelfall kann die Anforderungen Ihrer Waffenbehörde abweichen; maßgeblich sind dann die behördlichen Vorgaben.
4.1 Erwerb von Jagdlangwaffen (Jäger)
In der Regel erforderlich:
- gültiger Jagdschein (Seite mit Personendaten und Gültigkeit)
- Personalausweis oder Reisepass (beide Seiten bzw. Datenseite)
- bei bereits vorhandener WBK: vollständige Kopie der relevanten Waffenbesitzkarte mit P-ID und E-ID oder Stammdatenblatt der Behörde mit diesen IDs
Bei Jungjägern ohne WBK:
- Erwerb der ersten Langwaffe kann auf Jagdschein erfolgen; innerhalb der gesetzlichen Frist müssen Sie die Waffe bei Ihrer Behörde in eine WBK eintragen lassen.
4.2 Erwerb von Waffen für Sportschützen
In der Regel erforderlich:
- Personalausweis oder Reisepass
- gelbe WBK (für die zulässigen Waffen im Kontingent bis zehn Stück) oder
- grüne WBK mit gültigem Voreintrag (insbesondere für Kurzwaffen und bestimmte halbautomatische Langwaffen)
- Stammdatenblatt mit P-ID, E-ID und gegebenenfalls W-ID der Basiswaffe, sofern die IDs noch nicht auf der WBK vermerkt sind
Sportschützen beachten zusätzlich:
- Ohne ausdrücklichen Bedürfnisnachweis dürfen über die gelbe WBK nur insgesamt zehn Waffen erworben werden; darüber hinaus ist ein Bedürfnis und meist ein Voreintrag in der grünen WBK erforderlich.
4.3 Erwerb von Waffen für Sammler und Sachverständige
In der Regel erforderlich:
- Personalausweis oder Reisepass
- rote WBK mit entsprechendem Sammelgebiet oder Nachweis der Sachverständigeneigenschaft
- Stammdatenblatt mit P-ID, E-ID und ggf. W-ID
4.4 Erwerb von Munition
Munitionskauf ist typischerweise möglich mit:
- gültigem Jagdschein (Langwaffenmunition)
- Waffenbesitzkarte mit eingetragenem Munitionserwerb
- Munitionserwerbsschein für die eingetragenen Kaliber
Für den Onlinekauf von Munition benötigen wir in der Regel:
- vollständigen Scan der WBK (Vorder- und Rückseite, alle Seiten mit Einträgen) mit erkennbaren NWR-IDs (P-ID, E-ID) oder
- Jagdschein plus Stammdatenblatt mit P-ID und E-ID, wenn die IDs nicht in der WBK stehen
4.5 Erwerb von Schalldämpfern und wesentlichen Waffenteilen
Schalldämpfer und bestimmte wesentliche Teile (zum Beispiel Lauf, Verschluss) sind waffenrechtlich in der Regel erlaubnispflichtig und müssen in die WBK eingetragen werden.
Erforderlich sind:
- passende WBK mit entsprechendem Eintrag oder Voreintrag
- Stammdatenblatt mit P-ID, E-ID, ggf. W-ID/T-ID
- Personalausweis oder Reisepass
4.6 Ersatzteile ohne waffenrechtliche Relevanz
Für nicht wesentliche Teile (zum Beispiel Schaftschrauben, Federn, Kimmen, Korne ohne Waffenteileigenschaft) ist in der Regel keine Erwerbsberechtigung notwendig.
Im Zweifel weisen wir im Shop darauf hin, ob für ein bestimmtes Teil eine Erwerbsberechtigung erforderlich ist.
5. NWR-IDs und Stammdatenblatt
5.1 Was sind P-ID, E-ID, W-ID und T-ID?
- P-ID (Personen-ID): Identifiziert Sie als waffenrechtlich berechtigte Person im Nationalen Waffenregister.
- E-ID (Erlaubnis-ID): Kennzeichnet eine konkrete waffenrechtliche Erlaubnis, zum Beispiel eine bestimmte Waffenbesitzkarte.
- W-ID (Waffen-ID): Kennzeichnet eine konkrete Waffe.
- T-ID (Teil-ID): Kennzeichnet ein bestimmtes wesentliches Waffenteil.
5.2 Wozu benötigen wir die NWR-IDs?
Als Waffenhändler sind wir gesetzlich verpflichtet,
- Erwerb und Überlassung erlaubnispflichtiger Waffen und wesentlicher Teile elektronisch an das NWR zu melden
- dabei P-ID, E-ID und W-ID/T-ID zu verwenden
Daher bitten wir unsere Kunden um:
- eine Kopie der aktuellen WBK, auf der die NWR-IDs bereits vermerkt sind, oder
- ein aktuelles Stammdatenblatt der zuständigen Waffenbehörde, aus dem P-ID, E-ID und ggf. W-ID/T-ID hervorgehen
5.3 Jungjäger und NWR-IDs
Jungjäger ohne WBK können in der Regel ihre erste Langwaffe auf Jagdschein erwerben. Empfehlenswert ist, frühzeitig bei der Waffenbehörde ein Stammdatenblatt bzw. eine WBK mit P-ID und E-ID zu beantragen, um künftige Käufe und Reparaturen zu erleichtern.
6. Ablauf des Waffenerwerbs bei A² Abenberg Arms
6.1 Online-Bestellung
Typischer Ablauf:
- Sie wählen die gewünschten Waffen, Munition oder Teile im Online-Shop aus.
- Im Bestellprozess geben Sie Ihre amtliche Meldeadresse an (keine Postfachadresse).
- Der Shop weist Sie darauf hin, welche Nachweise (Jagdschein, WBK, MES, Stammdatenblatt) erforderlich sind.
- Sie laden die geforderten Dokumente als gut lesbare Scans oder Fotos hoch.
- Wir prüfen Ihre Unterlagen und kontaktieren Sie bei Rückfragen.
- Nach erfolgreicher Prüfung wird Ihre Bestellung freigegeben und – je nach Artikel – per DHL Ident-Check oder Gefahrgutdienstleister versendet.
- Wir melden den Erwerb gemäß den gesetzlichen Vorgaben elektronisch an das Nationale Waffenregister.
6.2 Erwerb und Abholung vor Ort in Abenberg
Beim Kauf im Ladengeschäft benötigen wir die entsprechenden Originaldokumente:
- Personalausweis oder Reisepass
- Jagdschein, WBK, MES oder andere Erlaubnisse im Original
- gegebenenfalls Stammdatenblatt mit NWR-IDs
Nach Prüfung und Kauf wird der Erwerb ebenfalls an das NWR gemeldet.
6.3 Keine Bestellung für Dritte
Aus rechtlichen Gründen dürfen wir erwerbsscheinpflichtige Waffen und Munition nur an die Person verkaufen, auf deren Namen die Erwerbsberechtigung ausgestellt ist. Bestellungen mit fremder Erwerbsberechtigung über ein anderes Kundenkonto werden nicht akzeptiert.
7. Besonderheiten für Sportschützen
Sportschützen unterliegen zusätzlichen Regelungen, unter anderem:
- Erwerb nur auf Grundlage eines anerkannten schießsportlichen Bedürfnisses und nachzuweisender regelmäßiger schießsportlicher Tätigkeit
- Beschränkung der gelben WBK auf grundsätzlich zehn Waffen; weitere Waffen nur mit besonderem Bedürfnisnachweis und Eintragung in einer grünen WBK
Bitte beachten Sie außerdem:
- Sportschützen dürfen in der Regel nur eine begrenzte Anzahl von Waffen pro Zeitraum erwerben (zum Beispiel zwei Waffen pro Halbjahr, abhängig von der behördlichen Praxis).
- Die konkrete Ausgestaltung erfolgt durch Ihre zuständige Waffenbehörde und den jeweiligen Schießsportverband.
Wenn wir bei einer Bestellung Anhaltspunkte dafür haben, dass das gesetzliche Kontingent überschritten oder das Bedürfnis fraglich sein könnte, behalten wir uns vor, den Erwerb abzulehnen oder zusätzliche Nachweise zu verlangen.
8. Freie Waffen und erlaubnisfreie Produkte
Für bestimmte Produkte genügt die Volljährigkeit ohne weitere waffenrechtliche Erlaubnis, etwa:
- Luftdruckwaffen bis 7,5 Joule mit F-Kennzeichnung
- SRS-Waffen (Schreckschuss-, Reizstoff-, Signalwaffen)
- bestimmte Vorderlader und Armbrüste
- nicht wesentliche Waffenteile und Zubehörartikel
Auch hier gilt:
- Altersnachweis ist erforderlich (in der Regel mindestens 18 Jahre).
- Für das Führen von SRS-Waffen außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums ist ein kleiner Waffenschein erforderlich; dieser ist für den Erwerb im Regelfall jedoch nicht erforderlich.
9. Keine Lieferung ins Ausland
Der Versand erwerbsscheinpflichtiger Waffen, Munition und Gefahrgut erfolgt ausschließlich innerhalb Deutschlands.
- Kein Export ins Ausland
- Keine Lieferung von Munition ins Ausland
- Keine Lieferung von Gefahrgut auf deutsche Inseln
Details zum Versand finden Sie auf unserer Seite
https://www.abenberg-arms.de/versand-zahlungsbedingungen
10. Sichere Aufbewahrung
Unabhängig von Erwerbsart und Händler sind Waffenbesitzer gesetzlich verpflichtet, Waffen und Munition sicher, getrennt und unzugänglich für Unbefugte aufzubewahren.
Allgemeine Grundsätze:
- Verwendung zugelassener Sicherheitsbehältnisse (Waffenschränke) entsprechend den waffenrechtlichen Vorgaben
- getrennte Aufbewahrung von Waffen und Munition, soweit gesetzlich vorgeschrieben
- kein Zugang für Minderjährige und sonstige Unbefugte
Die genauen Anforderungen richten sich nach WaffG und AWaffV sowie den Auskünften Ihrer zuständigen Waffenbehörde.
11. Häufige Fragen (FAQ)
Frage: Ich bin Jungjäger und habe noch keine Waffenbesitzkarte. Kann ich trotzdem eine Langwaffe kaufen?
Antwort: In der Regel ja. Die erste Jagdlangwaffe kann meist auf gültigen Jagdschein erworben werden. Sie müssen die Waffe dann innerhalb der gesetzlichen Frist bei Ihrer Waffenbehörde in eine WBK eintragen lassen. Erkundigen Sie sich bitte vorab bei Ihrer Behörde über den exakten Ablauf.
Frage: Welche Unterlagen brauche ich als Sportschütze für den Kauf einer Kurzwaffe?
Antwort: Üblicherweise benötigen Sie eine grüne WBK mit gültigem Voreintrag für die gewünschte Waffe, einen Personalausweis oder Reisepass sowie P-ID und E-ID (auf der WBK oder einem Stammdatenblatt). Zusätzlich sind die Vorgaben Ihrer Behörde und Ihres Schießsportverbands zu beachten.
Frage: Was ist ein Stammdatenblatt und wo bekomme ich es?
Antwort: Das Stammdatenblatt wird von Ihrer zuständigen Waffenbehörde ausgestellt. Es ist das „digitale Abbild“ Ihrer waffenrechtlichen Erlaubnisse und enthält unter anderem P-ID, E-ID, W-ID und T-ID. Sie können es bei Ihrer Behörde anfordern, etwa für Käufe, Reparaturen oder Kommissionsgeschäfte.
Frage: Muss ich für jede Bestellung alle Unterlagen erneut einsenden?
Antwort: Nein, nicht zwingend. Jagdscheine können – solange gültig – häufig im Kundenkonto hinterlegt werden. Waffenbesitzkarten und Stammdatenblätter benötigen wir aber regelmäßig in aktueller Form, insbesondere wenn neue Waffen oder wesentliche Teile erworben werden. Bei Unklarheiten fragen wir im Einzelfall nach.
Frage: Kann ich eine erwerbsscheinpflichtige Waffe für eine andere Person bestellen, wenn diese eine WBK hat?
Antwort: Nein. Wir dürfen nur an die Person verkaufen, die selbst die Erwerbsberechtigung besitzt und als Kunde auftritt. Bestellungen „auf fremde Erlaubnis“ über ein anderes Kundenkonto sind nicht zulässig.
Frage: Welche Dokumente reichen für den Onlinekauf von Munition?
Antwort: Je nach Fall ein gültiger Jagdschein oder eine Waffenbesitzkarte mit Munitionserwerbseintrag bzw. ein Munitionserwerbsschein. Zusätzlich benötigen wir die zugehörigen NWR-IDs (P-ID, E-ID), entweder über die WBK oder ein Stammdatenblatt.
Frage: Kann ich Waffen oder Munition an eine Packstation liefern lassen?
Antwort: Nein. Waffen, Munition und andere besonders sensible Artikel werden ausschließlich persönlich an die berechtigte Person gegen Alters- und Identitätsprüfung (zum Beispiel DHL Ident-Check) ausgehändigt.
Frage: Was passiert, wenn meine Unterlagen unvollständig oder abgelaufen sind?
Antwort: In diesem Fall setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und bitten um Nachreichung gültiger Dokumente. So lange die rechtlichen Voraussetzungen nicht eindeutig erfüllt sind, kann kein Versand und keine Übergabe erfolgen.
Frage: Wo finde ich Informationen zum Jugendschutz und Altersnachweis?
Antwort: Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite
https://www.abenberg-arms.de/jugendschutz-altersnachweis
12. Kontakt
A² Abenberg Arms GmbH
Am Galgenberg 2
91183 Abenberg
Deutschland
Telefon Dr. Ralph Fries: +49 151 113 216 66
Telefon Patrick Eymert: +49 160 970 194 07
E-Mail:
info@abenberg-arms.de
Internet:
https://www.abenberg-arms.de
Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag von 17 bis 19 Uhr, Samstag nach Vereinbarung.
Weitere wichtige Seiten auf www.abenberg-arms.de
- https://www.abenberg-arms.de/waffenerwerbshinweise
- https://www.abenberg-arms.de/jugendschutz-altersnachweis
- https://www.abenberg-arms.de/versand-zahlungsbedingungen
- https://www.abenberg-arms.de/garantie-rueckgabe
- https://www.abenberg-arms.de/agb
- https://www.abenberg-arms.de/datenschutz
- https://www.abenberg-arms.de/impressum

